Anträge für Aufbauhilfe zügig stellen

NRW-Wirtschaftsministerium hat Frist bis zum 30. Juni 2024 verlängert

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg begrüßt die Verlängerung der Antragsfrist für die Aufbauhilfe für die von der Flut betroffenen Unternehmen. Das Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat die Antragsfrist für die Aufbauhilfe bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Das Programm konnte einstweilen abweichend von der Frist für private Antragstellende zunächst nur um ein Jahr verlängert werden, da für die Förderung von Unternehmen strengere europarechtliche Vorgaben gelten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat aber bereits gemeinsam mit Rheinland-Pfalz eine über den 30. Juni 2024 hinausgehende Verlängerung bei der EU-Kommission angestoßen, damit auch Unternehmen ihre Anträge noch bis zum 30. Juni 2026 stellen können. „Das nimmt bei den betroffenen Unternehmen den zeitlichen Druck heraus“, sagt Michael Fark, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Bonn/Rhein-Sieg: „Dennoch raten wir den Unternehmen, ihre Anträge zügig zu stellen, da nach unseren Erfahrungen oft zeitliche Verzögerungen bei der Antragstellung auftreten.“

Die IHK weist insbesondere darauf hin, dass bei der Auswahl der Gutachter zur Schadensbeurteilung nur „gerichtlich vereidigte“ bzw. “ öffentlich bestellte Gutachter“ zugelassen sind und von der NRW Bank akzeptiert werden. Zugelassene Sachverständige bzw. Gutachter können über die Internetseite Sachverständigenverzeichnis bundesweit oder regional untere https://svv.ihk.de gefunden werden. Dabei dient ein ‚ABC“ als Hilfestellung für die jeweilige Branche oder zu begutachtende Tätigkeit z. B. G für Gebäudeschäden.

Weitere Informationen gibt es auch bei der Rechtsabteilung der IHK unter www.ihk-bonn.de / Webcode @78 oder unter Telefon 0228 2284 132.