Wählerliste kann vom 4. bis 10. Mai eingesehen werden

#GemeinsamGestalten Wahl zur Vollversammlung im Herbst 2021

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg weist Unternehmen auf die Auslage der Wählerliste zur Wahl für die Vollversammlung hin. Die Wählerliste vom 4. bis 10. Mai in der IHK eingesehen werden. Darin kann die Zuordnung zur Wahlgruppe überprüft werden. IHK-Mitglieder, die in einer anderen als der zugeordneten Wahlgruppe wählen möchte, können einen Antrag bis zum 17. Mai 2021 stellen.

Die Wählerlisten können vom 4. Mai 2021 bis zum 10. Mai 2021 innerhalb der Öffnungszeiten der IHK Bonn/Rhein-Sieg durch einen Wahlberechtigten oder einen Bevollmächtigten nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter 0228 2284-332 eingesehen werden. Aufgrund der nicht absehbaren Lage im Hinblick auf die Corona-Pandemie wird zusätzlich die Möglichkeit eingeräumt, die Wahlgruppe telefonisch oder in Textform zu erfragen. Telefonische Auskünfte hierzu werden erteilt unter 0228 2284-332. Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe können bis zum 17. Mai 2021 beim Wahlausschuss der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53111 Bonn, schriftlich, per Fax unter 0228-2284222 oder durch Online-Übermittlung per Email an wahlteam@bonn.ihk.de eingereicht werden.

Alle fünf Jahre werden die ehrenamtlichen Unternehmensvertreter/innen für die Vollversammlung, das höchste Entscheidungsgremium der IHK Bonn/Rhein-Sieg, gewählt. Die Vollversammlung bestimmt die Richtlinien der Kammerarbeit. Außerdem wählt sie aus seinen Reihen den Präsidenten/in und die Vizepräsidenten/innen unserer IHK. Die Wahl zur Vollversammlung der IHK Bonn/Rhein-Sieg findet im September/Oktober 2021 statt. Bis zum 6. Oktober 2021 müssen die Stimmzettel bei der IHK eingegangen sein.