Zeiten der Arbeitsunfähigkeit ihrer Beschäftigten bei den Krankenkassen abrufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen aber weiterhin ihre Krankheit feststellen lassen und im Betrieb melden. Wie der
Fallstricke vermieden werden können. Die Veranstaltung richtet sich an Unternehmer/innen und Mitarbeiter/innen, die arbeitsrechtliche Entscheidungsbefugnisse haben sowie an Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen